Daten zur Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde
Mergeln
1336 Mergeln wird das erste Mal urkundlich erwähnt. Ein Gräf Peter von „Mergendhal“ wird genannt. Er erscheint als Zeuge in einer Vermögensangelegenheit vor dem Weissenburger Kapitel. Ub.II-527-479
1337 Unter den Pfarrern der Gemeinden, die zum Hermannstädter Probsteigebiet gehörten, ist im päpstlichen Steuerregister angeführt: „Johannes de Valle Marie“. Monumente Vat.I/144
1355 Eine Kommission der Hermannstädter Provinz der Sieben Stühle erscheint in Mergeln /“Mergental“/ und spricht hier eine Hattertgebiet „Widental“ genannt, der Gemeinde Mergeln erbrechtlich zu. Dann aber wird geklagt, dass die Bewohner von Neustadt, Hundertbücheln und Seligstadt den Merglern den Besitz dieses Gebietes streitig machen. Die Vertreter der Sieben Stühle weisen darauf hin, dass sie vor Jahren der Gemeinde Mergeln dieses Gebiet zugewiesen haben und dem Ort dafür bei der Steuerzahlung ein halbes Zahlhaus zugeschrieben haben. Darum dürfen die Mergler im Besitz dieses Hattertgebietes nicht gestört werden. Ub.II-694-110
1374 Die Sieben Stühle bitten den König um Erlaubnis in seinem Namen ein strenges Urteil gegen die Großschenker und Hundertbüchler zu fällen. /“universitas populi de magno Schenk et populi de villa dicta Hundertbuechel“/. Über sie hatten die Bewohner von Mergeln /“populi de Mergenthal“/ eine schwere Klage vorgebracht: Sie hätten die Saaten auf dem Hattert von Mergeln angezündet und das Hattertgebiet verwüstet. Seit der Zeit der ersten Ansiedlung hätten die Bewohner von Mergeln dem König für dieses Hattertgebiet treu gedient. Ub.II-1033-432
1413 Die Richter des Fogarascher Distriktes bezeugen, dass sich die Gemeinde Mergeln mit einigen Rumänen wegen der Tötung von 6 Frauen aus dem Fogarascher Distrikt verglichen habe und als Bußgeld den Klägern eine Geldsumme gezahlt habe. Wahrscheinlich ist es zu einem Konflikt zwischen den Bewohnern von Mergeln und den Bewohnern des benachbarten Fogarascher Distriktes gekommen, in dessen Verlauf auch Blut geflossen ist. Ub.III-1722-577
1430 Als Vertreter der Sieben Stühle wird „Johannes de Margyndar“ erwähnt. Ub.IV-2102-421
1488 „Franciskus Hungar de Mergandall“ wird als Zeuge erwähnt. Arch.17/591
1494 Aus der Kasse der Hermannstädter Provinz werden 6 Gulden für eine Brücke in „Mergendal“ bezahlt. Quellen 164 ff
Um 1500 Unter die Gemeinden des Schenker Stuhles wird auch „Mergental“ mit 60 Wirten, 4 Hirten, 3 Armen, einem Rektor und einer Mühle gezählt. Kbl.1894/63
1508 König befreit Großschenk, Kleinschenk, Bekokten, Mergeln und Seligstadt von der Last der Einquartierung, „weil sie nicht wenig verwüstet und verödet sein sollen“. Diese Orte hatten viel durch Überfälle und Heeresdurchzug gelitten. Teutsch F.: Arch.17/539
1528 1528 klagen die Sachsen von Mergeln, dass „Johannes Greb“ und seine Vorfahren Wald und Acker in Besitz genommen haben und sich die Mühle angeeignet haben. Auch andern Schaden haben die Erbgrafen den Leuten aus Mergeln zugefügt. König Ferdinand befiehlt eine strenge Untersuchung. Arch.17/562
1532 „Mergendal“ mit 57 Wirten wird unter den Gemeinden des Schenker Stuhles aufgezählt. Qu.Kr.II/282
1543 Die sächsische Nationsuniversität bestätigt die von ihren Vertretern unter Führung des Sachsengrafen Joh.Roth vorgenommene Neubegehung der zwischen Großschenk /oppidum Nagy Senk/ und Mergeln /villa Morgondall/ strittigen Grenze. Mergeln ist durch den Hannen Mich. Dolffer vertreten. Die neu festgelegte Grenze beginnt an dem mit Tarteln benachbarten Hatterteil „unter dem hohen Koppen auf der türkischen Wehr“ und verläuft einen Graben abwärts zu der „insula … Delffer-Au“, dann zu dem „rosen Graben“ und hinter dem „Rysselen Reg“ auf das „Styn Reg“ und über einen Graben „in den Schrewen“ auf das „Strych-Bychel“. Staatsarchiv
1548 Der Agnethler Georg Knoll will einem ehemaligen Stuhlsfreitum gegenüber Näherrechte geltend machen, trotzdem dies einstige Stuhlsfreitum längst in festen Besitz von Mergeln übergegangen war. Er wird bestraft. Schuller G.A.: Aus der Vergangenheit der siebenbürgisch-sächsischen Landwirtschaft, 1895/7
Dieses Freitum befand sich am heutigen „Koppen“. Grall, S.139
1560 Es wird bezeugt, dass die „Leut von Hundertbücheln Adam Gwinsch, Clos Bromer, Tys Merten, Tomes Gyl, Lassel Herbert, Blos Schuster, Adam Ham, Urben Orent, Hannes Huegel, Climen Merten, Stephan Wagner, Stephan Doltner, Sebastian Guttschling, Eydel Jacob, Merten Schmitt, Brus Bleim, Loenerd Petzken, Brus Hon, Jacob Pletzken, Chreestel Bleim und Joerg Pletzken“ bekennen, dass sie stets das Stück Erd, gelegen auf Mergendoler Hattert in dem fürsten Grund mit Wissen der Leute von Mergeln gebraucht hat, darüber sie auch fürter versprochen hat, die ganze Gemeinde zu Mergeln zu ewigen Zeiten nicht darum anzusprechen als ihr Eigen; sondern wo sie es brauchen, soll es mit Wissen der Leute zu Mergeln so weit, als sie entbehren können geschehen und einen Medem“. Die Hundertbüchler bearbeiten also eine Grundfläche auf dem Hattert von Mergeln, zahlen dafür „Medem“ und erklären diesen Grund nie als ihr Eigentum anzusehen. Arch.17/542 und 575
1566 Als eine Türkenschaar in der Nähe von Mergeln vorbeizieht, wird sie von den Mergler Bauern angegriffen. 53 Türken werden niedergemacht und 17 deutsche Kriegsgefangene befreit. Arch.3/362 alt Fol
1567 Die Gemeinde Mergeln überlässt der Gemeinde Hundertbücheln den ganzen „Fürstengrund“ gegen einen niedrigen Preis. Michael Grall: Sieb.sächs. Hauskalender / Jahrbuch / 1959 S.138
1600 Truppen des Fürsten Mihai Viteazu verursachen der Gemeinde – besonders der Kirche – großen Schaden. Kirchl. Blätter 1924/217
1669 Königs- und Stuhlrichter von Schenk beurkunden, dass die Mergler von den Jakobsdorfern 200 fl. geliehen haben, für die sie den Jakobsdorfern die Rossweide im „Hewes“ einräumen. Arch.17/543
1836 Eine Gruppe kaiserlicher Soldaten kommt in den Ort zum „Rekrutenfang“. Die Ortsbewohner stellen sich dagegen. Es entsteht ein Tumult. Bei dieser Gelegenheit wird ein Gemeinderatsmitglied erschossen. Neuer Weg 15.7.1967
1887 Es wird um Kommassation des Hatterts angesucht, die von dem Kommassationsingineur Carl Roth durchgeführt wird. Gedenkbuchbeilage