Zehntrecht

Zehntrecht

Als Mitglied des Schenk-Hermannstädter Kapitels erhält der Pfarrer zunächst 4 Zehntquarten. Durch die Zwangsverpachtung von 1580 verliert der Pfarrer eine Quarte an den Fürsten und später an den Fiskus, so dass er nur noch 3 Zehntquarten bezieht. Vor 1848 bekam der Fiskus den  g a n z e n  Ferkelzehnten. Müller G.E.: Arch.48/171, Grimm Josef, Urbarialwesen, Wien 1863 S.203

Zusammengestellt August 1981