Satzung

Satzung

Satzung des HOG Mergeln
Um die Art der Gemeinschaft und deren Ziele schriftlich festzulegen, wurde eine Satzung erstellt, die wir hier bekannt machen, um jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben sie einzusehen.
Es wurde folgende Satzung entworfen:
I. Zweck der HOG:
1. Die Kontakte zwischen den außerhalb des Heimatortes lebenden Mergler zu verstärken.
2. Mit den Landsleuten ständig in Verbindung zu bleiben und Ihnen nach Möglichkeit zu helfen.
3. Mergler Sitten und Bräuche zu erhalten und pflegen.
4. Eine Ortsmonographie zu erstellen.
5. Die Heimatortgemeinschaft ist gemeinnützlich und verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.

II. Mitgliedschaft
1. Mitglied der HOG Mergeln können alle Mergler, sowie ehemalige Amtsträger die sich zur HOG bekennen und den jährlichen Beitrag regelmäßig zahlen werden.
2. Der Beitritt kann durch Willensbekundung an den Vorstand erfolgen und muß von diesem aufgenommen werden.
3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Ausschluß.
4. Der Austritt muß schriftlich bestätigt werden.

III. Rechte der Mitglieder
1. Jedes Mitglied kann wählen und gewählt werden.
2. Das Mitglied ist berechtigt an allen Veranstaltungen der HOG teilzunehmen und Anträge an die Gemeinschaft zu stellen.

IV. Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder erkennen diese Satzung an und unterstützen die gefaßten Beschlüsse.
2. Die Mitglieder müßen die Beiträge regelmäßig entrichten.

V. Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird bei jedem Merglertreffen abgehalten.
2. Sie ist zuständig für Entgegennahme der Rechenschaftsberichte des Vorstandes, der Kassenberichte die Entlastung des Vorstandes und Neuwahlen.

VI. Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem
– Vorsitzenden
– stellvertretender Vorsitzender
– Schriftführer, -Kassier
– Kulturreferent
– Jugendvertreter
2. Alle Funktionen innerhalb der HOG sind ehrenamtlich. Lediglich die durch Ausübungen entstandenen und nachgewiesenen Kosten werden erstattet.