Grafen

Grafen

Es  gab 3 Linien des Grafengeschlechtes von Mergeln: Die eine besaß das erbliche Richteramt in Mergeln und starb um 1550 aus. Die zweite besaß das erbliche Richteramt in Tarteln bis zu ihrem Erlöschen 1716. Die dritte Linie gab dem Schenker Stuhl mehrere Königsrichter. Nach ihrem Gründer  wird diese Linie die Abrahamsche genannt. Sie stirbt mit einem Jakob im 18. Jahrhundert aus. Kbl.1882/61

Sie führten den Nebennamen Morgondai.

Das erste mal ist 1336 ein Gräf Peter von Mergeln erwähnt, dessen Schwester mit dem bekannten Gräf Henning von Petersdorf verheiratet war. Ub.II-527-479

1397 ist ein Pfarrer Michael von Mergeln genannt, der mit seinem Bruder Johann zusammen, Besitzanteile in Wohldorf beansprucht. Dieser Ort ist später Besitz der Mergler Grafen gewesen. Ub.III-1388-172

 

1413 ist ein „comes Janusch“ von Mergeln erwähnt, der schon eine führende Rolle innerhalb des Schenker Stuhles spielt, da er denselben neben dem Königsrichter zu vertreten hat. Ub.III-1722-577

 

Mit dem Gräf Johann I von Mergeln beginnt nun der Aufstieg des Geschlechtes. 1430 vertritt er die Hermannstädter Provinz der Sieben Stühle und ist damals wahrscheinlich schon Königsrichter gewesen. Ub.IV-2102-421

 

1432 ist er nun ausdrücklich als Schenker Königsrichter genannt, – der erste Königsrichter aus dem Gräfengeschlecht von Mergeln. Ub.IV-2165-486

 

1444 erfahren wir, dass Gräf Johann von Mergeln Wolkendorf bei Schässburg als Eigentum besaß. Diese Besitzung bestand aus 18 Höfen. Für 132 ungarische Gulden verkauft er sie an die Bergkirche von Schässburg, um damit seine übrigen Besitzungen in Statt setzen zu können. Gleichzeitig kauft er sich einen Besitzanteil in Käbisch. Kbl.1882/62

 

Bald darauf stirbt Gräf Johann I von Mergeln. 1446 erhält Graf Johann von Agnetheln das Schenker Königsrichteramt. Kbl.1882/62

 

Lange hat dieser nicht amtiert, da die Königsrichterwürde bald wieder in den Händen der Mergler Grafen zu finden ist. 1449 ist Gräf Johann II., der Sohn Johann I, als Schenker Königsrichter genannt. Arch.17/590

 

Derselbe erscheint 1452 und 1456 als Mitglied der Hermannstädter Provinzialversammlung. Kbl.1882/62

 

Ende 1457 oder Anfang 1458 wird Johann II vom neuen König Mathias abgesetzt, wegen „der Vergehen gegen die königliche Majestät“. Wahrscheinlich war er anfangs ein Gegner des Königshauses der Hunyadi. Gleichzeitig mit der Absetzung vom Schenker Königsrichteramt wird Gräf Georg Thobiassi von Hetzeldorf als Schenker Königsrichter ernannt. Kbl.1882/62

 

Im Oktober aber desselben Jahres, 1458, erhält Johann II das Schenker Königsrichteramt wieder, da der Pester Reichstag eine allgemeine Amnestie ausgesprochen hatte. Der Hetzeldorfer Gräf wird als Königsrichter abgesetzt und der Hermannstädter Magistrat beauftragt Johann Morgondai II wieder als Königsrichter einzusetzen und vor Thobiassy  zu schützen. Arch.30/433

 

Als 1467 ein allgemeiner Aufstand gegen König Mathias in Siebenbürgen angezettelt wurde, befindet sich Johann Morgondai II mit samt seinem Bruder Michael auch unter den Aufständischen. In diesem Jahr wird Johann Morgondai sogar zum Mörder! Unbekannt aus welchen Ursachen lässt er den angesehenen Agnethler Bürger Michael Knoll gefangen nehmen, foltern und schließlich ermorden. Die Strafe folgt nach Niederwerfung des Aufstandes. Johann II wird als Königsrichter von Schenk abgesetzt und seine Güter werden eingezogen. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir nun auch, welches die Güter dieser Grafenfamilie gewesen sind: Sie hatte Besitz in Wohldorf, Rakowitza und Käbisch. Der König ernennt nun wieder den Hetzeldorfer Grafen Georg Thobiassy zum Königsrichter von Schenk und verleiht ihm auch die eingezogenen Güter. Kbl.1882/63

 

Dem Johann von Mergeln gelingt es zunächst mit Hilfe des Woiwoden die Übergabe der Güter an die Hetzeldorfer Grafen zu verzögern. Schließlich aber befiehlt der König 1473 abermals die Überstellung der enteigneten Güter an die Hetzeldorfer Grafen. Nun kommt der Woiwode dem Befehl nach und befiehlt 1474 den Untertanen der Besitzungen Wohldorf, Rakowitza und Käbisch, dem Hetzeldorfer als ihrem neuen Herrn gehorsam zu sein. Kbl.1882/64

 

Bis 1481 starb Johann II. In diesem Jahr wählten die Schenker den Bruder des Verstorbenen, Michael Morgondai, zum Königsrichter. Durch die Hermannstädter Provinz gelingt es auch den König zu bewegen, diese Wahl zu bestätigen. Gleichzeitig erklärt der König, dass auch die Erben des Michael berechtigt seien dieses Amt einzunehmen, wenn sie durch die Wahl des Stuhles dahin berufen werden. Kbl.1882/74-75

 

Es gelingt dem Michael sich in der neuen Würde zu behaupten, da er 1483 seines Amtes waltet. Arch.17/590

 

1487 beginnt ein heftiger Kampf zwischen Michael von Mergeln und den Hetzeldorfer Gräfen Tobias und Ladislaus, die auf das Schenker Königsrichteramt nicht verzichten wollen. In diesem Kampf werden die Mergler Grafen von der Hermannstädter Provinz unterstützt. Diese setzt sich für die freie Richterwahl im Schenker Stuhl ein und lehnt die Hetzeldorfer als Ernannte ab, da jede Ernennung den sächsischen Freiheiten widerspricht. Die Hermannstädter Provinz wehrt sich erfolgreich dagegen, dass die Besetzung der Königsrichterstelle von Schenk dem Erbrecht oder dem Ernennungsrecht unterliege. Sie setzen tatsächlich durch, dass der frei gewählte Michael vom König als Königsrichter anerkennt wird und die Ansprüche der Hetzeldorfer zurückgewiesen werden. Arch.30/443

 

Zwischen den Gräfenfamilien von Hetzeldorf und Mergeln, kommt es sogar zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Hetzeldorfer Grafen beklagen sich 1487 beim Vizewoiwoden, dass Michael von Mergeln sich ihnen gegenüber Schädigungen und Gewalttaten erlaubt hatte. Der Vizewoiwode lädt den Michael vor sein Gericht. Was weiter in dieser Sache geschah, ist unbekannt. Arch.30/443-444, Kbl.1882/75

 

1488 klagt auch ein gewisser Blasius Senky über Bedrückung durch den Königsrichter Michael Morgondai. Der Woiwode aber rät zur Versöhnung, um es nicht auf eine Klage beim König ankommen zu lassen. Kbl.1882/75

 

Zwischen 1494 – 1496 lässt sich der Fortgang des Streites zwischen den Merglern und den Hetzendörfer Grafen verfolgen. Der Hermannstädter Rat will vermitteln und schickt seine Boten nach Hetzeldorf. Es kommt aber zu keiner Versöhnung. Im Laufe von blutigen Auseinandersetzungen wird sogar ein Knecht der Hetzeldörfer getötet. Als sich die Hetzeldörfer Grafen mit ihrer Klage an den Woiwoden wenden, wird der Streit zu einer nationalen Angelegenheit, da der Woiwode keinen Bürger der Hermannstädter Provinz wegen einem Streit mit einem Bürger der Zwei Stühle vor sein Gericht laden durfte. Es gelang den Vertretern der Hermannstädter Provinz die Prozessführung dem Woiwoden zu entziehen und unmittelbar dem König zu übertragen. Nun wiederholen die Hetzeldörfer ihre Klagen vor dem König. Michael Morgondai zieht ebenfalls zum König. Der Ausgang des Rechtsstreites ist unbekannt. Kbl.1882/75-76, Quellen…164-175 209-213

 

Wenn 1494 aus der Kassa der Hermannstädter Provinz ein Franziskus, „Greb de Margendal“, 6 Gulden für eine Brücke in Mergeln übernimmt, so ist wohl letzterer ein Mitglied einer anderen Linie, die das Erbgrafenamt in Mergeln selbst innehatte. Quellen 170

 

1501 erfahren wir, dass Michael Morgondai nicht mehr am Leben ist. Die Großschenker aber, wollen nicht wieder einen Mergler Grafen zum Königsrichter haben. Trotzdem die Hermannstädter Provinz den Schenkern die Verdienste des verstorbenen Michael vor Augen hält, lassen sich diese nicht dazu bewegen, einen Sohn Michaels zum Königsrichter zu wählen. Einstweilen bleibt auch eine Intervention des Woiwoden erfolglos. Kbl.1882/76

 

1503 lässt sich der Sohn Michaels, Johann Morgondai III, vom König zum Schenker Königsrichter ernennen. Trotzdem aber wird er von den Sachsen nicht anerkannt. Wir erfahren in diesem Zusammenhang auch, dass Johann III bereits unter die Adligen gerechnet wird. Damit beginnt also die Entfremdung vom eigenen, völkischen Rechtsempfinden. Müller G.E.: Stühle und Distrikte S. 207

 

1508 hat sich Johann III Morgondai doch als Königsrichter durchgesetzt, da er als solcher genannt ist und auch die Schenker ihn als solchen anerkennen. Er amtiert von Mergeln aus und verkehrt durch Botschaften mit der Stuhlsversammlung. Müller, Stühle und Distrikte 217 u. 20

 

Scheinbar haben die Grafen von Mergeln auch ihre Besitzungen zurückbekommen, die ihnen einst wegen Untreue von König entzogen worden waren. 1508 nämlich wird der genannte Johann mit seinem Bruder Georg in den Besitz von Wohldorf eingeführt. Im selben Jahr ist von einem Streit die Rede, die der genannte Johann III mit Bewohnern von Ruckersdorf auszufechten hat. Quellen 495, Kbl.1882/76

 

Die Witwe des vor 1501 verstorbenen Grafen Michael Morgondai heiratet den Schässburger Königsrichter und Bürgermeister Anton Polner, der in der Stadtgeschichte von Schässburg eine bedeutende Rolle spielte. Die Ehefrau Polners, die also die Mutter Johann III und Georgs von Mergeln war, nahm auch wichtige Familiendokumente nach Schässburg mit, die man wohl daselbst am besten aufbewahrt wähnte. Es kam das Jahr 1514 und mit diesem der furchtbare Bauernaufstand des Georg Dosza, der seine Auswirkung auch in Mittelsiebenbürgen hatte. Eine Schar von Aufständischen, geführt von Johann Szèkely, überfällt in Schässburg das Haus des Anton Polner und tötet diesen wie auch seine Gattin. Bei der Plünderung des Hauses gehen auch die wichtigen Familiendokumente der Mergler Grafenfamilie verloren. Die Grafen Johann III und Georg nehmen aktiv an der Bekämpfung der aufständischen Bauern erfolgreich teil. Arch.27/287 und Arch.27/399-401

 

Johann III amtiert weiter als Schenker Königsrichter, doch scheinen die Schenker Stuhlsbewohner unzufrieden gewesen zu sein, dass er Mergeln selbst als Königsrichtersitz ansah und von dort aus amtierte. Darum lässt sich der Schenker Stuhl einen Schutzbrief 1516 ausstellen gegen die Verlegung des Königsrichtersitzes nach Mergeln. Müller G.E.: Stühle und Distrikte S. 21

 

Johann III und sein Bruder Georg nehmen auch an Kämpfen gegen Türken teil. Auch im Kampf gegen die aufständischen Bauern hatten sie sich ja bewährt. Darum ist auch König Ludwig II bereit den beiden Brüdern 1520 eine neue Urkunde über ihre Adelsstellung und Besitzrechte auszufolgen, da die alten Privilegien verloren gegangen waren. Die Besitzungen in Wohldorf, Harbachsdorf / Cornăţel / und Rakowitza werden als Besitz der Mergler Grafen vom König bestätigt. Auch die Erhebung in den Adelsstand wird erneuert. Die Adelsrechte werden festgelegt und das Wappen bestimmt. Die Verleihung gilt auch für die Kinder der beiden Brüder. Arch.27/399-40

 

1521 spielt nun Johann III, „Greff Hansen“ genannt, eine bedeutende Rolle, sonst würden ihn die Kronstädter bei seinem Aufenthalt in Kronstadt nicht köstlich bewirten. Kronstädter Quellen I/362

 

Nach 1526 wird Gräf Johann in den Bürgerkrieg und die Thronwirren hineingezogen. Als er mit einem Wagen nach Hermannstadt fährt, wird er von Sigmund Groß, einem Parteigänger des kaiserlichen Politikers Georg Reichesdorffer und anderen Soldaten niedergehauen. Auf seinem eigenen Wagen sitzend wird ihm der Kopf abgeschlagen. Interessant ist, dass der Hetzeldorfer Gräf Peter von Hetzeldorf dasselbe Schicksal hat. Beide Grafen die sich befehdet hatten, wurden durch dieselben Mörder getötet. Quellen Kronstadt IV/497, Arch.15/55, Goos 135,393

 

Nach dem Tod des Familienoberhauptes kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Mergeln und der Grafenfamilie. Die Bewohner von Mergeln klagen, dass der Verstorbene und seine Vorfahren unberechtigterweise Wald und Ackergrund in Besitz genommen hätten und sich auch eine Mühle angeeignet haben. Auch andern Schaden hätten die Grafen den Bewohnern von Mergeln zugefügt. Arch.17/562 und 44/232

Die Vertreter des Schenker Stuhles wählen 1528 einen neuen Königsrichter, der nicht aus dem Grafenhaus der Mergler stammte. Dadurch fühlt sich der Sohn des Ermordeten, Gräf Johann IV von Mergeln, benachteiligt. Er lässt sich im Hinblick auf die mögliche Wiedererlangung des Königsrichteramtes, die Privilegien seiner Familie bestätigen. Kbl.1882/77

1532 kommt es zu einer richterlichen Entscheidung des Königs Zapolya, nachdem Johann IV gegen den Schenker Stuhl wegen dem Königsrichteramt Klage geführt hatte. Der Anspruch der Mergler Grafen auf das Königsrichteramt durch Erbfolge wird zurückgewiesen. Inzwischen war aber auch Johann IV gestorben und der Sohn Johann V, der noch unmündig war, sollte – nach Auffassung der Familie – Rechtsnachfolger im Königsrichteramt sein. Statt ihm verlangte sein Schwager Mathias Demsedi die Einführung in das Königsrichteramt. Durch die Zurückweisung auch dieses Verlangens, werden die Familienforderungen auf das Königsrichteramt grundsätzlich zurückgewiesen und betont, dass die freie Wahl des Stuhles maßgebend sein müsse. Kbl.1882/77

Als der unmündige Johann V aber herangewachsen war, wählten die Schenker doch wieder ihn zum Königsrichter. Scheinbar hatte er die Eignung zu diesem Amt, da er 1543 – 1560 als solcher nachweisbar ist. Müller G.E.: Stühle und Distrikte S.20

Er war der letzte Schenker Königsrichter und der erste Lutheraner aus seiner Familie. Kbl.1882/73

Sein ältester Sohn, Johann VI, wird Pfarrer in Braller. Ein Enkel des Pfarrers wird Senator und Stadtmann in Hermannstadt. Die Söhne des Senators, Jakob und Johann, sind die letzten Glieder des Mannesstammes. Kbl.1882/78

Die Grafen gehen also ins städtische Patriziertum über. In der Gemeinde Mergeln bleibt noch ein Zweig der Familie bestehen. Durch die Heirat einer Tochter des Hauses kommt der vorhandene Grafenbesitz in die Hand des ungarischen Adligen Franz Domokos, der natürlich nach Weise der Adligen auf dem sächsischen Rechtsboden zu leben versucht. 1630 wird schon über ihn geklagt, dass er keinen Zehnten geben will. Er wohnt in 2 Höfen fast neben der Kirche und lässt sich vom Fürsten die Fiskalzehnten schenken. 1651 klagen die Mergler, dass Domokos seinen Hof als Edelhof betrachtet und steuerfrei zu sein, beansprucht. Von Wiesen, Äckern, Weinbergen und Wald wolle er doppelt so viel, als andere Bauern verwenden. Seine Hörigen würden Schaden im Wald machen. Als die Mergler 2 seiner Untertanen festnehmen, klagt er bei dem Gericht des Weissenburger Komitates. Die Nationsuniversität rät Gewalt mit Gewalt zu beantworten. Der Hof des Domokos  soll nicht als Edelhof geduldet werden. Jedes Recht auf Hattertbenützung  soll ihm entzogen werden, wenn er nicht die gemeinsamen Lasten zu tragen bereit ist. Arch.17/562

1745 beansprucht der Gubernialsekretär Stefan Boèr, als Nachkomme einer weiblichen Linie des Gräfengeschlechtes, das Königsrichteramt. Natürlich widersetzt sich der Schenker Stuhl. Kbl.1882/79

1777 kauft die Gemeinde Mergeln den Adelsbesitz des einstigen Gräfengeschlechtes auf. Teutsch, Sachsengeschichte I/537

1818 macht ein Nachkomme des Gräfengeschlechtes den Versuch, das von der Gemeinde gekaufte Adelsgut, wieder nach Adelsrecht zurückzulösen. Darüber wird bis 1848 Prozess geführt. Teutsch, Sachsengeschichte I/537

Es wird erzählt, dass wegen diesem Prozess die Gemeinde einen Mann, namens Johann Schneider, aus ihrer Mitte zum Kaiser nach Wien geschickt habe, um die Sache der Mergler zu verteidigen. Der Kaiser habe ihn angehört und den Merglern das ganze Grafenvermögen zugesprochen. Aus Dankbarkeit habe dann die Gemeinde dem Johann Schneider einen Stall gebaut. Grall, Jahrb.1959/13